Die EU ergänzt ihre Digitalgesetzgebung, und zwar mittels sog. „Omnibusse“. Ganz frisch geeinigt haben sich Kommission, Parlament und Rat auf Anpassungen fĂĽr die KI-VO; auf dem To-Do-Stapel liegt dagegen noch der Omnibus fĂĽr die ÂDSGVO (und den Data Act). Was unter dem Schlagwort der „EntbĂĽrokratisierung“ daherkommt, ist tatsächlich ganz oft ein Mittel zur Verlangsamung und Verwässerung der Wirkungen der Regulierungen. Das aber erschwert die Möglichkeiten fĂĽr rechtstreue und fĂĽr europäische Unternehmen im Digitalbereich noch einmal zusätzlich, zu den globalen Akteuren aufzuschlieĂźen oder sich wenigstens Nischen auf dem Markt fĂĽr digitale Dienstleistungen zu erobern.
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