Lebensmittel Zeitung 5 vom 30.01.2026 Seite 18
Aussetzung des Lieferkettengesetzes gefordert
Erklärung von Verbänden gegen nationalen Sonderweg – Regierungsentwurf keine Entlastung
Die Regierungskoalition hatte die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versprochen. Mit den nun geplanten Änderungen ist die Wirtschaft jedoch nicht zufrieden.
Eine breite Allianz von 17 Wirtschaftsverbänden hat sich an die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD sowie an vier Bundesminister gewandt, um ein Ende des nationalen Sonderwegs beim Lieferkettengesetz zu fordern. „Unsere Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollten – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – die im Dezember 2025 auf EU-Ebene im Rahmen des ‚Omnibus I‘ beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung zügig umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen der Handelsverband HDE, der Markenverband,  der Mittelstandsverbund (ZGV), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie (textil + mode).
Der Bundestag hatte sich am 16. Januar in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Vereinfachung des LkSG befasst. Den Verbänden gehen die geplanten Entlastungen aber nicht weit genug: „Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter dem zurück, was die Wirtschaft jetzt benötigt: Er sieht lediglich eine Streichung der Berichtspflicht und eine Reduktion der Sanktionen vor. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf globale Lieferketten bleiben ebenso bestehen wie die Pflicht, unternehmerische Anstrengungen kleinteilig zu dokumentieren“, kritisieren die Interessenvertreter. Falls das LkSG nicht – wie gefordert – ausgesetzt wird, pochen die Verbände „zumindest“ auf eine Anpassung an die neuen Schwellenwerte der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese greift erst bei Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro. Das LkSG gilt bereits ab 1000 Beschäftigten.
„Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Lieferkettenregulierung bürokratiearm umzusetzen. Mit Blick auf die weitreichenden Vereinfachungen der EU-Vorgaben von Dezember 2025 muss Deutschland seinen nationalen Sonderweg jetzt beenden“, betont Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, gegenüber der Lebensmittel Zeitung.
Hanno Bender



