Lebensmittel Zeitung 5
Aussetzung des Lieferkettengesetzes gefordert
Quelle: Lebensmittel Zeitung 5 2026 Heft vom 30.01.2026, Seite 18


Lebensmittel Zeitung 5 vom 30.01.2026 Seite 18

Aussetzung des Lieferkettengesetzes gefordert

ErklĂ€rung von VerbĂ€nden gegen nationalen Sonderweg – Regierungsentwurf keine Entlastung

Die Regierungskoalition hatte die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versprochen. Mit den nun geplanten Änderungen ist die Wirtschaft jedoch nicht zufrieden.

Eine breite Allianz von 17 WirtschaftsverbĂ€nden hat sich  an die FraktionsvorstĂ€nde von CDU/CSU und SPD sowie an vier Bundesminister gewandt, um ein Ende des nationalen Sonderwegs beim Lieferkettengesetz zu fordern. „Unsere Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollten – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – die im Dezember 2025 auf EU-Ebene im Rahmen des ‚Omnibus I‘ beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung zĂŒgig umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen der Handelsverband HDE, der Markenverband,  der Mittelstandsverbund (ZGV), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie (textil + mode).

Der Bundestag hatte sich am 16. Januar in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) zur Vereinfachung des LkSG befasst. Den VerbĂ€nden gehen die geplanten Entlastungen aber nicht weit genug: „Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter dem zurĂŒck, was die Wirtschaft jetzt benötigt: Er sieht lediglich eine Streichung der Berichtspflicht und eine Reduktion der Sanktionen vor. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf globale Lieferketten bleiben ebenso bestehen wie die Pflicht, unternehmerische Anstrengungen kleinteilig zu dokumentieren“, kritisieren die Interessenvertreter. Falls das LkSG nicht – wie gefordert – ausgesetzt wird, pochen die VerbĂ€nde „zumindest“ auf eine Anpassung an die neuen Schwellenwerte der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese greift erst bei Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro. Das LkSG gilt bereits ab 1000 BeschĂ€ftigten.

„Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Lieferkettenregulierung bĂŒrokratiearm umzusetzen. Mit Blick auf die weitreichenden Vereinfachungen der EU-Vorgaben von Dezember 2025 muss Deutschland seinen nationalen Sonderweg jetzt beenden“, betont Patrick Kammerer, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Markenverbandes, gegenĂŒber der Lebensmittel Zeitung.

Hanno Bender