Lebensmittel Zeitung 15
VideoĂĽberwachung im Visier
Quelle: Lebensmittel Zeitung 15 2026 Heft vom 10.04.2026, Seite 18


Lebensmittel Zeitung 15 vom 10.04.2026 Seite 18

VideoĂĽberwachung im Visier

Handelsverband fordert besseren Rechtsrahmen für KI-gestützten Kameraeinsatz – Datenschutz kontra Kriminalitätsbekämpfung

Der Einsatz von Kameratechnik und Künstlicher Intelligenz (KI) kann Ladendiebstähle verhindern und Mitarbeiter schützen. Die Branche fordert klare Regeln, um das Potenzial der Technologien nutzen zu können.

Wiederholungstäter erkennen, auffällige Verhaltensmuster aufspüren oder gar professionelle Bandenraubzüge vorhersagen – all das ist mit moderner Videoüberwachungstechnologie machbar. Doch deutsche Händler scheuen sich, die Möglichkeiten von KI- gestützter Kameratechnik auszuschöpfen oder auch nur auszutesten.

Entsprechende Pilotprojekte werden schon in der Konzeptionsphase verworfen, vorzeitig eingestellt oder ins Ausland verlagert. Die restriktive Auslegung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die deutschen Aufsichtsbehörden und die Regulierungen des Einsatzes von KI-Technologien, etwa durch die Umsetzung des europäischen „AI Acts“, verunsichern die Unternehmen.

Das geht aus der Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel“ des Forschungsinstituts ibi research der Universität Regensburg hervor, die der LZ exklusiv vorliegt. Die Untersuchung, die mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das Potenzial moderner Sicherheitstechnik aufgrund der Rechtsunsicherheiten nicht genutzt wird. „Damit Überwachung per Video erfolgreich sein kann, wünschen sich die Händler vor allem klare rechtliche Rahmenbedingungen“, bilanziert Georg Wittmann, Geschäftsführer des Instituts, gegenüber der LZ. „Der Kameraeinsatz ist für viele Händler heute kein optionales Instrument mehr, sondern ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts. Unsere Studie zeigt aber auch, dass Händler klare und praxisnahe rechtliche Orientierung benötigen.“

Dabei treibt die Entwicklung von Ladendiebstählen die Branche um: Nach Einschätzung des Handelsforschungsinstituts EHI beliefen sich die auf Ladendiebstahl zurückzuführenden Inventurdifferenzen im Jahr 2024 auf rund 3 Mrd. Euro. 98 Prozent aller Diebstähle werden nicht erkannt und dementsprechend nicht angezeigt. Die Täter gehen nach Beobachtung des EHI immer häufiger organisiert vor. Rund ein Drittel der Diebstahlschäden ist auf Bandenkriminalität zurückzuführen. „Ladendiebstahl ist ein existenzbedrohendes Problem. Die Unternehmen brauchen einen verständlichen und verlässlichen Rechtsrahmen“, fordert daher Dirk Binding, zuständiger Bereichsleiter bei der DIHK.

Die rechtlichen Vorgaben zum Videoeinsatz sind bislang jedoch restriktiv: Kameraaufzeichnungen müssen in Deutschland nach einer „Orientierungshilfe“ der Datenschutzkonferenz in der Regel nach 72 Stunden gelöscht werden. Gesichtserkennung zur Durchsetzung von Hausverboten oder die Nachverfolgung einzelner Personen über mehrere Kamerazonen sowie die Verknüpfung von Aufenthaltsdauer und Bewegungsmuster gelten als rechtlich hochproblematisch.

Deshalb fordert der Handelsverband HDE eine Verbesserung des Rechtsrahmens: „In der DSGVO sollte klargestellt werden, dass KI-unterstützte Videoüberwachung von Verkaufsräumen als besonders wichtiges Interesse zu berücksichtigen ist, soweit sie der Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten sowie der Durchsetzung des Hausrechts dient“, sagt HDE-Chef Stefan Genth.

Hanno Bender