Compliance-Berater
Mehr Vertrauen – weniger Bürokratie
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite I


Mehr Vertrauen – weniger Bürokratie

Jetzt ist die beste Zeit für Bürokratieabbau!

Die Politik steht unter Druck: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen verlangen schnellere, digitale und bürgerfreundlichere Entscheidungen – bei gleichzeitig knappen Ressourcen. Vor allem aber erwarten sie, dass der Dschungel an Vorschriften, mit denen sie konfrontiert sind, gelichtet wird. Nach einer Umfrage des ifo Instituts 2025 sehen knapp 40 Prozent der Unternehmen die Entschlackung der Bürokratie als wichtigstes Themenfeld für die aktuelle Legislaturperiode im Bund.

Um dieser Erwartung der Bevölkerung gerecht zu werden, hat die Hessische Landesregierung das Erste Bürokratieabbaugesetz mit 120 Einzeländerungen in 90 Gesetzen auf den Weg gebracht. Am 1. 1. 2026 ist es in Kraft getreten. Darin setzen wir insbesondere auf zwei Grundsätze: 1. „Vertrauen statt Misstrauen“: Behörden verzichten auf pauschale Nachweispflichten (z. B. Geburtsurkunden, Führungszeugnisse) und setzen auf digitale Kopien oder Eigenerklärungen. 2. „Digital statt Papier“: Die Schriftform wird in Verwaltungsverfahren grundsätzlich durch die Textform ersetzt – eine E-Mail reicht oft aus, da die händische Unterschrift entfällt. Das spart Zeit, Kosten und auch Nerven. Ein dritter Grundsatz wird das Zweite Bürokratieabbaugesetz prägen, zu dem wir bereits Eckpunkte verabschiedet haben: „Orientierung am Regelfall, nicht an der Ausnahme“. Die klare Formulierung von Regelungszielen soll die detaillierte Aufzählung sämtlicher denkbarer Sonderfälle im Gesetz ersetzen. So hat es die hessische Landesregierung in ihren „Zielen und Grundsätzen der Regulierung“ festgelegt.

Die Umsetzung dieses Prinzips in die Tat ist allerdings nicht ganz einfach. Denn das Denken in Ausnahmen und Risikoszenarien und der daraus folgende Drang, kleinteilige, umfangreiche Regelwerke zu entwickeln, ist in der deutschen Regelungskultur fest verankert. Hier brauchen wir einen Kulturwandel in den Verwaltungen, ein „Umparken im Kopf“, wie es ein Automobilhersteller mal genannt hat.

Dieser Regelungsansatz kommt nicht nur in staatlichen Rechtsvorschriften zum Ausdruck. Das Problem stellt sich auch und sogar besonders drängend bei Standards und Regelwerken, die nicht von staatlichen Institutionen geschaffen wurden, sondern von privaten Normungsgremien. Ein Beispiel: Vor kurzem wurden in mehreren Presseberichten Vorgaben zur Mindesthöhe von Treppen thematisiert. Ausführungen hierzu finden sich unter anderem in der 49 Seiten langen DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ und der 28 Seiten langen DGUV (Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherungen) Information 208–005 „Treppen“. Nach Angaben des Deutschen Normungsinstituts DIN umfasst allein das Deutsche Normenwerk rund 33.500 Normen; jedes Jahr werden in Deutschland etwa 2.000 neue oder überarbeitete DIN-Normen veröffentlicht. So sind beim Bauen nach Branchenschätzungen rund 3.900 Normen zu beachten. Zum Vergleich: Die Gesetze und Verordnungen des Hessischen Landesrechts umfassen etwa 19.000 Paragrafen. Wenn man sich den Umfang der Regelwerke von Normungsgremien vor Augen führt, nimmt sich diese Zahl fast schon bescheiden aus.

An sich sind diese Regelwerke nicht verbindlich. Wegen der zahlreichen Verweise in Gesetzen und Verordnungen auf den „Stand der Technik“ erhalten sie faktisch dennoch häufig Rechtsqualität. Selbst wenn es an solchen Verweisen fehlt, beziehen sich Behörden häufig dennoch pauschal bei Auflagen und Kontrollen auf solche Standards. Gleiches gilt für die Rechtsprechung. Auch Sie als Compliance-Verantwortliche in den Unternehmen wird die Frage beschäftigen, wie sie mit den Festlegungen in solchen Regelwerken umgehen.

Das Problem: Zum einen ist die Zahl der Vorgaben sehr groß, zum anderen werden diese stetig weiterentwickelt und verschärft – mit Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Unternehmen. Nach unserer Wahrnehmung überfordern solche starren Verweise auf den „Stand der Technik“ Unternehmen und Kommunen. Wir werden daher in unserem Zweiten Bürokratieabbaugesetz solche Verweise aus den Hessischen Gesetzen und Verordnungen streichen. So beenden wir den Automatismus, dass privat geschaffene Normen ohne staatliche Prüfung verbindlich werden.

Im Dezember 2025 haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit dem Bundeskanzler die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Sie enthält 237 teilweise sehr konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau – vom Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten, über die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hin zu Vereinfachungen beim Vergaberecht oder Datenschutz. Bei diesem und vielen weiteren Themen des Bürokratieabbaus bohren wir dicke Bretter. Was mich dabei optimistisch stimmt: Es gibt nicht nur in Hessen ein Momentum für die Entbürokratisierung: Bund und Länder ziehen an einem Strang. Die beste Zeit für Bürokratieabbau ist jetzt!

© Salome Roessler

Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund.