Metriken: Views und Likes verlieren an Bedeutung. Es kommt auf Verweildauer und echte Interaktion an. Von Juliane Paperlein
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Metriken: Views und Likes verlieren an Bedeutung. Es kommt auf Verweildauer und echte Interaktion an. Von Juliane Paperlein
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Wer online an Verbraucher verkauft, muss kĂĽnftig oft einen Widerrufsbutton anbieten. FĂĽr frische Lebensmittel gelten Ausnahmen.
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Trotz verfassungs- und europarechtlicher Bedenken ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG, BT-Drs. 21/1941) zum 1.5.2026 in Kraft getreten.
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Am 17.4.2026 hat der Bundestag die deutsche Umsetzung der reformierten Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen, die zuvor rund 15 Jahre weitgehend unverändert geblieben war. Die Neuregelungen sind ab dem 20.11.2026 anwendbar. Der folgende Beitrag zielt nicht auf einen vollständigen Überblick über alle Einzeländerungen im Verbraucherdarlehensrecht, sondern beschränkt sich auf markante Streitstände aus der Richtlinie und den nationalen Umsetzungsvorschriften mit einem Fokus auf dem Vertragsrecht.
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Ein durch die Gesellschaft selbst initiierter und von ihr getragener Rückzug von der Börse – ein sog. Self-Tender Delisting – ist ein bis dato selten genutztes Werkzeug im Repertoire von Vorständen börsennotierter Gesellschaften zur Neuausrichtung des Kapitalbedarfs. Gerade in Zeiten volatiler Kapitalmärkte lohnt es sich, die Gründe, Zulässigkeit und Voraussetzungen dieses Verfahrens näher zu beleuchten. Insbesondere sind Vorgaben des Aktien-, Börsen- und Übernahmerechts zu beachten und es ist aufgrund unterschiedlicher Fristenkorsette eine enge Abstimmung mit der BaFin notwendig.
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Konzerninterne Transaktionen eröffnen erhebliche bilanzpolitische Gestaltungsspielräume zur Realisierung von stillen Reserven, was handelsrechtlich aber stets den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraussetzt. Der Beitrag greift die Grundwertungen des nicht final verabschiedeten IDW ERS HFA 13 n. F. auf und analysiert deren Bedeutung für den Abgang und eine entsprechende Gewinnrealisierung bei konzerninternen Verkäufen, Einlagen und hybriden Gestaltungen. Anhand praxisnaher Fallkonstellationen sollen die Grundwertungen des IDW ERS HFA 13 n. F. zu konzerninternen Transaktionen fortentwickelt werden.
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Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Anforderungen an die gesetzliche Anpassungsprüfung für Betriebsrenten. Gegenstand ist dabei die Anwendung der Vorschrift des § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wie sie sich in der Rechtsprechung entwickelt hat. Dabei liegt naturgemäß der Schwerpunkt auf der Entscheidungspraxis des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts, des Betriebsrentensenats.
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Die Kapitalertragsbesteuerung erfolgt in Deutschland seit 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer (§§ 20, 43 ff. EStG). Diese steht für eine lückenlose wie verwaltungseffiziente Erfassung von Früchten wie Substanz des privaten Kapitalvermögens (dazu I.). Wie zunehmend in allen Bereichen staatlichen Agierens angestrebt, soll gerade auch die Kapitalertragsbesteuerung den Bürokratieabbau wie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands fördern – so die wohl einhellig anerkannte Funktion der Abgeltungsteuer. Was jedoch die Verwaltungseffizienz betrifft, zeichnen die Kapitalertragsteuer (KapESt) in Deutschland insbesondere zwei Aspekte aus: der Dauerkonflikt zwischen Vereinfachung und Missbrauchsabwehr einerseits (dazu II.) sowie die Verlagerung der zunehmenden Verwaltungskomplexität auf die Abzugsverpflichteten (dazu III.). Politisch steht mehr die staatliche Gewinnabschöpfung im Vordergrund, weniger ein folgerichtiges, verhältnismäßiges System innerhalb der Schedule. Immer wieder flackert das Feuer der angeblichen Benachteiligung von Arbeitseinkommen gegenüber Kapitaleinkommen auf. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines abnehmenden Grundrechtsschutzes der Steuerpflichtigen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (dazu IV.) und einer voranschreitenden Europäisierung (dazu V.). Deutschland scheint auch im Bereich der Besteuerung der Kapitaleinkünfte der Mut zur vereinfachenden, die Wettbewerbsfähigkeit fördernden Stringenz zu fehlen. Die o. g. “Baustellen” der Abgeltungsteuer sind Thema der folgenden Betrachtung.
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Das Arbeitsrecht muss immer wieder darauf hin überprüft werden, ob es trotz einer gewandelten Gesellschaft und Arbeitswelt noch den richtigen Rechtsrahmen bietet. Ziel jeder Reform darf nicht die einseitige Übervorteilung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, sondern muss eine beschäftigungsfreundlichere und im sozialen Schutz zielgerichtete Balance sein.
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Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. 7. 2023 hat auch die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte externe Meldestelle ihre operative Arbeit aufgenommen und aus dem Aufbaustab „Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E“ wurde quasi über Nacht die externe Meldestelle des Bundes.
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