HinSchG – drei Jahre juristische Pionierarbeit
„Steigendende Meldungen verdeutlichen das zunehmende Bewusstsein für den Hinweisgeberschutz.“
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. 7. 2023 hat auch die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte externe Meldestelle ihre operative Arbeit aufgenommen und aus dem Aufbaustab „Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E“ wurde quasi über Nacht die externe Meldestelle des Bundes.
Gleich an Tag eins ist die erste Meldung bei der externen Meldestelle eingegangen, im ersten Monat waren es 42 und bis zum Jahresende nach knapp sechs Monaten 410 Meldungen. Seither sind die Eingangszahlen immer weiter gestiegen auf knapp 3.000 Meldungen im Jahr 2025. Damit hat die externe Meldestelle bereits zweieinhalb Jahre nach Aufnahme ihrer Tätigkeit das vom Gesetzgeber prognostizierte Meldungsaufkommen erreicht. Und die Eingangszahlen steigen weiter und betragen mittlerweile mehr als 300 pro Monat. Diese stetig steigendenden Zahlen verdeutlichen das zunehmende Bewusstsein von Beschäftigten für die Bedeutung des Hinweisgeberschutzes. Sie stellen die Mitarbeiter der Meldestelle aber auch vor Herausforderungen in der Fallbearbeitung, zumal zusätzlich die Anzahl der Beratungsvorgänge (über 2.100 im Jahr 2025) die vom Gesetzgeber prognostizierten Zahlen (450 jährlich) bereits jetzt um ein Vielfaches übersteigt.
Im Hinblick auf die Meldekanäle wird in einer speziellen Rechtsverordnung eine Sonderreglung für die externe Meldestelle getroffen: Über die Regelung des § 27 Hinweisgeberschutzgesetz hinausgehend wird die externe Meldestelle dazu verpflichtet, anonyme Meldungen entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Damit einher geht auch die Verpflichtung, einen sicheren anonymen Kommunikationskanal zu schaffen. Diesen hat die externe Meldestelle am 1. 7. 2024 in Betrieb benommen.
Inhaltlich weisen die Meldungen eine große Bandbreite auf: von Informationen hinsichtlich möglicher oder vermeintlicher Straftaten gegen Leib und Leben, über Wirtschaftsstraftaten bis hin zu Umweltdelikten, Datenschutz-, Arbeitsschutz- und Vergaberechtsverstößen.
In bislang über 700 Fällen wurde das Verfahren nach § 29 Hinweisgeberschutzgesetz an eine zuständige Behörde abgegeben oder es wurde der Beschäftigungsgeber kontaktiert. Auf das Abgabeschreiben der externen Meldestelle hin haben Behörden in Bereichen wie Arbeits-, Umwelt-, Brandschutz und Lebensmittelhygiene reagiert und sich vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. Festgestellte Verstöße konnten abgestellt und in geeigneten Fällen konnten auch Maßnahmen getroffen werden, um diese für die Zukunft zu verhindern. Staatsanwaltschaften haben Ermittlungen eingeleitet und auch in der direkten Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Behörden konnten, vor allem wenn es um die Einrichtung interner Meldestellen ging, Verstöße abgestellt und Verbesserungen für die Zukunft erreicht werden.
Im Kontakt mit Behörden und Staatsanwaltschaften ist deutlich geworden, dass nicht nur die externe Meldestelle mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes Neuland betreten hat, sondern auch die Behörden und Staatsanwaltschaften, an die die externe Meldestelle auf Grundlage von § 29 Abs. 2 Nr. 4 Hinweisgeberschutzgesetz Verfahren zur weiteren Untersuchung abgibt. Wer zum ersten Mal ein Schreiben der externen Meldestelle auf den Tisch bekommt, braucht vermutlich eine gewisse Zeit, um sich mit dem Zusammenspiel von § 8 und § 9 Hinweisgeberschutzgesetz vertraut zu machen. Um die Vertreter und Vertreterinnen von Staatsanwaltschaften über die Besonderheiten des Hinweisgeberschutzgesetzes zu informieren und eine Plattform für einen fachlichen Austausch anzubieten, hat die externe Meldestelle im Frühjahr 2026 eine erste digitale Informationsveranstaltung angeboten. Ihr sollen weitere folgen.
Die ersten drei Jahre der operativen Tätigkeit waren für die externe Meldestelle herausfordernde und spannende Jahre. Mit den weiter steigenden Eingangszahlen, der großen inhaltlichen Bandbreite an Meldungen, einer Vielzahl von behördlichen Ansprechpartnern sowie häufig schwierigen Abwägungen im Einzelfall, wie z. B. hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Vertraulichkeitsgebot und Akteneinsichtsrecht der Beteiligten, versprechen auch die nächsten Jahre abwechslungs- und arbeitsreich zu werden.
Bettina Häussermann war Leiterin des Aufbaustabs für die externe Meldestelle und ist seit 2023 Leiterin der externen Meldestelle des Bundes. Sie arbeitet seit 2009 im Bundesamt für Justiz und war zuvor in Saarbrücken, Brüssel und Erfurt tätig.



