Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Einführung der E-Rechnung zum 1.1.2025 in Deutschland, für welche mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 die Grundlage geschaffen wurde. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 konkretisiert Formate, technische Vorgaben und Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. 2027. Das zweite BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ergänzt Details zu Kleinunternehmern, Fehlerarten und Archivierung. Unternehmen stehen vor strategischen, technischen und prozessualen Herausforderungen bei der Umsetzung. Langfristig bildet die E-Rechnung die Basis für das geplante nationale und EU-weite Meldesystem.
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