Tilman Herbrich Schriftleitung Datenschutz-Berater
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In Deutschland gelten seit dem 28. 6. 2025 neue verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Die Grundlage dafür ist das 2021 verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht umsetzt. Details regelt die ergänzende Verordnung (BFSGV).
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Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Der Beitrag behandelt in diesem Teil I Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand von Teil II, der im kommenden Heft 41 veröffentlicht wird.
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Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand dieses zweiten Teils des BB-Rechtsprechungsreports. In Teil I, der im vorherigen Heft 40 (BB 2025, 2243 ff.) erschienen ist, wurden Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren behandelt.
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Abhandlungen zu grenzüberschreitenden Patronatserklärungen konzentrierten sich bislang auf international-privatrechtliche Probleme, insbesondere auf Qualifikationsfragen. Aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass Patronatserklärungen auch einige Fragen der internationalen Zuständigkeit aufwerfen. Der vorliegende Beitrag befasst sich zum einen mit diesen Fragen. Zum anderen zeigt er, wie die Europäisierung der Rechtsquellen die international- privatrechtlichen Probleme der Patronatserklärung beeinflusst und zu neuen Lösungen führt.
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Wenn man ein gesetztes Ziel verpasst, kann man entweder aufgeben oder man nimmt einen erneuten Anlauf. Die Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ABlEU vom 16.12.2022, L 322, 15) in deutsches Recht ist keine Option: Es läuft nicht nur bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland, auch die Unsicherheit für die in der CSRD angesprochenen, …
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Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beginnt für Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Etappe. Erstmals werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Damit rückt ein gesellschaftliches Ziel in den Mittelpunkt: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Barrierefreiheit ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie steht für Inklusion, Selbstbestimmung und eine höhere Lebensqualität. Gleichzeitig eröffnet das BFSG neue Perspektiven für die Wirtschaft: Es schafft einheitliche Standards, erweitert Märkte und setzt Impulse für Innovationen.
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Angesichts der gegenwärtig laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Schutz kritischer Infrastrukturen lohnt sich ein Blick auf die Betroffenheit der Ernährungswirtschaft. Der folgende Beitrag gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über die Grundprinzipien des Schutzes kritischer Infrastrukturen. Sodann werden die beiden regulatorischen Ansätze beleuchtet, mit denen der Gesetzgeber Betreiber kritischer Infrastrukturen in Anspruch nimmt. Dies sind zum einen die seit vielen Jahren bestehenden sog. Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, darunter das 2017 neu gefasste Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). Zum anderen wird der noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwurf zum vorsorgenden Schutz kritischer Infrastrukturen (sog. KRITIS-Dachgesetz) vorgestellt. Letzterer ist sektorübergreifend konzipiert, jedoch wird ein besonderer Blick auf die spezifische Situation des Ernährungssektors geworfen. Der Beitrag schließt mit einigen kritischen Anmerkungen des Verfassers zur Thematik.
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Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind häufig wichtiges Asset und Abgrenzungsmerkmal eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Konkurrenten, teilweise sogar das einzige relevante Intellectual Property Asset.
Das relevante Wissen kann nicht über eine Registrierung in Anspruch genommen werden, sondern befindet sich vielfach vorrangig in den Köpfen bestimmter Schlüsselmitarbeiter. Der Schutz dieser Informationen kann im laufenden Arbeitsverhältnis über die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und die Vereinbarung entsprechender Verschwiegenheitsklauseln regelmäßig gewährleistet werden.
Deutlich schwieriger gestaltet sich der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen hingegen, sobald ein Schlüsselmitarbeiter den Betrieb verlässt. In dieser Situation stellt sich regelmäßig die Frage, welche Instrumente dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um Know-how und Geschäftsgeheimnisse effektiv gegen den Zugriff des Wettbewerbers über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu schützen.
Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich verläuft nicht in gemächlichen Schritten, sondern in Sprüngen. Noch vor wenigen Jahren sprachen alle über Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Heute steigern diese Systeme ihre Leistungsfähigkeit so schnell, dass Fachleute von einer „Kapazitätsverdopplung pro Quartal“ sprechen. Mit den sogenannten Large Concept Models (LCMs) beginnt nun eine neue Phase: Während LLMs Wörter und Satzteile wie Perlen an einer Kette aneinanderreihen, arbeiten LCMs mit ganzen Bedeutungsblöcken. Semantische Einheiten, die wie fertige Gedankenpakete daherkommen. Das verändert die Spielregeln: Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Entwurf einer EU-Verordnung. Noch bevor Sie den Text ganz durchgearbeitet haben, meldet Ihr System: „Achtung! Der neue ‚Sorgfaltspflicht‘-Tatbestand kollidiert mit Ihren internen Lieferketten-Regelungen.“ Dabei taucht das Wort „Lieferkette“ im Gesetz gar nicht auf. Ein LCM erkennt den inhaltlichen Zusammenhang trotzdem. Ein LLM könnte das nicht. Für die Compliance-Praxis ist das auch kein theoretischer Luxus. Es geht vielmehr um die Fähigkeit, Rechtsgedanken zu erkennen, zu vergleichen und in Beziehung zu setzen, statt sich allein auf sprachliche Muster zu verlassen.
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