Über den Hebel des Lauterkeitsrechts erreichen zunehmend Fragen des Telekommunikationskundenschutzrechts die Zivilgerichte. Das betraf zuletzt insbesondere auch die Ende 2021 neu geschaffenen Vorgaben für sog. Vertragszusammenfassungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Hier wird vor allem darum gestritten, inwieweit diese Anforderungen bei sog. Angebotspaketen zu berücksichtigen sind, also bei der Bündelung eines Internetzugangs- oder Sprachtelefondiensts mit weiteren Diensten und/oder Endgeräten. Solche Paketverträge sind in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bewegt sich insoweit nicht nur in bereits bekannten Bahnen, sondern setzt auch neue Akzente. Darüber hinaus trifft sie eine potentiell weitreichende Aussage zum Verhältnis von Lauterkeits- und Telekommunikationsrecht.
Weiterlesen


