Nach jahrelangem Stillstand ist Bewegung in die Entgelttransparenz gekommen. Zwischen europäischer Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem nun vorgelegten ersten Vorschlag zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht besteht für Arbeitgeber allerdings weiterhin viel Rechtsunsicherheit, wie die europäischen Vorgaben umgesetzt werden sollen. Dabei ist die rechtzeitige Einführung eines objektiven und diskriminierungsfreien Entgeltsystems sowie die umfassende Dokumentation der Entgeltfindung elementar, um die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen. Ein Zuwarten auf den ersten Gesetzesentwurf wird häufig zu spät sein – und ist mit Blick auf die bereits bestehende Rechtsprechung auch gar nicht nötig.
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