Der Kapitalaufbringungsgrundsatz und die sich daraus ergebenden Einlageverpflichtungen sind sowohl bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch bei der Aktiengesellschaft (AG) von zentraler Bedeutung. Rechtlich weithin unproblematisch sind dabei diejenigen Fälle, in denen geläufige Zahlungsmittel zur Aufbringung des Kapitals der Gesellschaft verwendet werden. Demgegenüber wirft die dynamische Entwicklung im Bereich von Online-Zahlungsdienstleistungen, sog. E-Geld und Kryptowährungen, spannende und zum Teil komplexe Rechtsfragen auf. Ob dem Kapitalaufbringungsgrundsatz auch bei der Verwendung von Online-Zahlungsdienstleistungen, E-Geld und Kryptowährungen hinreichend Rechnung getragen werden kann und welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind, erläutert dieser Beitrag.
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