Die Beauftragung von Selbstständigen soll künftig einfacher und mit deutlich weniger Rechtsunsicherheiten ausgestaltet werden können. So jedenfalls die Zielsetzung eines aktuellen Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („BMAS“). Danach soll mit der „Neuen Selbstständigkeit“ ein dritter sozialversicherungsrechtlicher Erwerbsstatus geschaffen werden, für den die vom Bundessozialgericht definierten Abgrenzungskriterien zwischen einer abhängigen Beschäftigung einerseits und einer selbstständigen Tätigkeit andererseits nicht mehr gelten sollen. Ermöglicht werden soll damit unter anderem, dass hochqualifizierte Honorarkräfte in Projekten, in denen häufig agil und arbeitsteilig zusammengearbeitet wird, mit weniger rechtlichen Unsicherheiten eingesetzt werden können. Der Preis für diese scheinbare Rechtssicherheit ist aber, dass die „Neuen Selbstständigen“ Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen, und zwar ohne paritätische Beteiligung des Arbeitgebers, wie bei Beschäftigten (derzeit 18,6 %). Dieser Beitrag bewertet die Folgen der „Neuen Selbstständigkeit“ für die HR-Compliance – sollte der Referentenentwurf denn umgesetzt werden.
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