Betriebs-Berater
Streikrecht: Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 11 vom 09.03.2026, Seite I

“Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will”, heißt es im Bundeslied des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, aus dem später die SPD hervorging. Dass das manchmal wörtlich zu nehmen ist, zeigten jüngst die Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Über die Rechtmäßigkeit solcher Kampfmaßnahmen wird immer wieder heftig gestritten. Arbeitnehmer, …

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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
Angriffe auf das Kartellrecht: Das Monster von innen und von auĂźen
Quelle: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2026 Heft 01 vom 26.02.2026, Seite I

“Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren: Es ist die Zeit der Monster.” Der Präsident der französischen Wettbewerbsbehörde Benoît Cœuré fasst mit diesen Worten, die er Antonio Gramsci zuschreibt, den derzeitigen Zustand des Kartellrechts zusammen. In der Tat toben derzeit die Angriffe auf die Unabhängigkeit des deutschen und europäischen Kartellrechts von innen wie von außen.…

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Der Steuerberater
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss: Rechtliche Herausforderungen und Praxisfragen im Zusammenspiel mit Tarifverträgen
Quelle: Der Steuerberater 2026 Heft 03 vom 05.03.2026, Seite 53

Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung wurde am 1.1.2002 eingeführt und mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz am 1.1.2018 der gesetzliche Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss. In der Praxis ergeben sich allerdings immer wieder Fragen hinsichtlich der Anwendung, insbesondere in Zusammenhang mit Tarifverträgen, der Übergangsregelung und dem Arbeitgeberzuschuss. Der vorliegende Beitrag erläutert die Regelungen der Entgeltumwandlung, sowie die steuerrechtliche Behandlung und ordnet diese in die einschlägige Rechtsentwicklung zu diesem Thema ein.

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Betriebs-Berater
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 10 vom 02.03.2026, Seite 564

Durch die rasant fortschreitende Digitalisierung hat sich der erst 1972 eingeführte § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu einem zentralen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats entwickelt. Die schiere Anzahl an in den Unternehmen verwandten Softwareprogrammen stellt Betriebsparteien vor Herausforderungen bei deren Einführung und Änderungen. Der Beitrag stellt die Rechtsprechung dar und zeigt Lösungswege auf.

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