Betriebs-Berater
Phishing-Simulationen im Unternehmen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 33 vom 10.08.2026, Seite 1844

Phishing-Simulationen sind ein zentrales Instrument betrieblicher Cybersecurity-Awareness. Rechtlich erschöpfen sie sich jedoch nicht in Schulung und Prävention. Sie erzeugen personenbezogene Daten über Klicks, Eingaben, Reaktionszeiten, Meldungen und Wiederholungsfälle und sind deshalb zugleich Datenschutz-, Mitbestimmungs- und Beweisthema. Der Beitrag zeigt, dass Simulationsergebnisse nur dann arbeitsrechtlich belastbar sind, wenn Einführung, Datenerhebung, Auswertung und spätere Verwendung vorab rechtmäßig strukturiert werden. Fehlen Transparenz, Zweckbindung, Betriebsratsbeteiligung oder ein verhältnismäßiges Eskalationsmodell, wird aus einem Präventionsinstrument ein arbeitsrechtliches Risiko.

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Betriebs-Berater
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität – ein Paukenschlag!
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 33 vom 10.08.2026, Seite I

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig stellten am Freitag, den 17.7.2026, ihren Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vor. Die geplanten Änderungen verschieben das Steuerstrafrecht dogmatisch deutlich in Richtung eines “Schwerstkriminalitätsrechts”, indem Steuerhinterziehung zum Verbrechen mit Mindeststrafe erklärt und die strafbefreiende Selbstanzeige im Kern aufgegeben wird. …

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Betriebs-Berater
Fair Presentation nach den ESRS 2.0 – Ende von Greenwashing oder neue Erwartungslücke?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 33 vom 10.08.2026, Seite 1834

Mit der Neufassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmals ein ausdrücklich formulierter Fair-Presentation-Grundsatz verankert. Die Nachhaltigkeitserklärung soll danach nicht nur einzelne Angabepflichten erfüllen, sondern insgesamt eine sachgerechte Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens vermitteln. Der nachfolgende Beitrag untersucht anhand praxisrelevanter Grundfälle, ob die Ausgestaltung des Fair-Presentation-Grundsatzes in den ESRS geeignet ist, Greenwashing zu begrenzen. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen mit Berichtserleichterungen und Ausnahmetatbeständen analysiert sowie Grenzen der gesetzlichen Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung und Implikationen für die Überwachung durch den Aufsichtsrat aufgezeigt.

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Betriebs-Berater
Notwendiger Bürokratieabbau in der Finanzberichterstattung: Nicht nur reden, sondern machen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 34 vom 17.08.2026, Seite I

Obwohl eigentlich alle unnötige Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen wollen, gelingt die Umsetzung (bislang) nicht. Der Befund ist wenig überraschend, wenn als (Haupt-)Ursachen für Bürokratie der Wunsch nach rechtlicher Gleichbehandlung, Risikominimierung und Kontrolle ausgemacht werden. Ohne ein wirksames Korrektiv können von Bürokratie als komplexem Phänomen allerdings Nebenwirkungen wie überbordende Vorschriften, …

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Betriebs-Berater
Sanierungssteuerrecht: Update 2026 – wesentliche Entwicklungen im Lichte des finalen BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 33 vom 10.08.2026, Seite 1821

Der vorliegende Beitrag ergänzt den vorjährigen Beitrag zum damaligen Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und ordnet die damaligen Aussagen in die nunmehr final vorliegende Fassung des BMF-Schreibens ein. Neben einigen begrüßenswerten redaktionellen Klarstellungen bewegt sich die finale Fassung inhaltlich nahe am vormaligen Entwurf und bleibt in einigen Bereichen weiterhin hinter den Erwartungen zurück. Für eine allgemeine Behandlung des Themenkomplexes wird weiterhin auf den letztjährigen Beitrag verwiesen.

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Betriebs-Berater
Die Antikorruptions-RL: Brüssel hat die Skizze angefertigt – Berlin muss das Werk vollenden
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite I

Am 11.5.2026 ist die RL (EU) 2026/1021 zur Korruptionsbekämpfung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, die als bisher wichtigster Meilenstein in die Geschichte der Compliance-Entwicklung eingehen kann. Denn mit der Direktive verpflichtet die EU die Mitgliedstaaten nicht nur zur Harmonisierung der Korruptionsdelikte, sondern auch zur Reform der Verbandssanktionierung – ein Thema, …

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Betriebs-Berater
Die Massenentlassungsanzeige auf dem Prüfstand – wie Arbeitgeber nach den neuen BAG-Urteilen Kündigungsrisiken minimieren
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite 1780

Die rechtliche Behandlung von Massenentlassungen gehört zu den besonders praxisrelevanten und zugleich fehleranfälligen Bereichen des Kündigungsrechts. Bereits geringe Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritten können erhebliche Folgen für die Wirksamkeit von Kündigungen haben und damit Restrukturierungsmaßnahmen insgesamt gefährden.
Vor diesem Hintergrund gewinnen aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Massenentlassungsanzeige besondere Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl arbeitsmarktpolitisch motivierter Stellenabbaumaßnahmen in unterschiedlichen Branchen. Die Rechtsprechung konkretisiert dabei fortlaufend die Anforderungen an das Anzeige- und Konsultationsverfahren und verschärft zugleich die formalen Maßstäbe.
Mit den Urteilen vom 1.4.2026 (6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut zentrale Fragen der Massenentlassungsanzeige aufgegriffen und die unionsrechtlich geprägte Systematik des § 17 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) weiter konturiert. Die Entscheidungen befassen sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen der Massenentlassungsanzeige sowie der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge des Konsultations- und Anzeigeverfahrens und klären, unter welchen Voraussetzungen Fehler in diesen Verfahren zur Unwirksamkeit der Kündigungen nach §§ 17, 18 KSchG führen.

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Betriebs-Berater
Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken für die Share-Deal-Ergänzungstatbestände – Doppelzurechnung = Doppelbesteuerung?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 30 vom 20.07.2026, Seite 1687

Eine der komplexesten und – für die Besteuerungszeitpunkte vor der Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG weiterhin ungeklärten – Fragen im Grunderwerbsteuerrecht ist die mögliche Doppelzurechnung von Grundstücken bei der Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände § 1 Abs. 2a–3a GrEStG. Ausdrücklich Stellung bezogen hat der BFH in seiner Rechtsprechung zur aktuellen Fassung von § 1 Abs. 3 GrEStG hierzu nicht. In den neuen Zurechnungserlassen v. 10.3.2026 geht die Finanzverwaltung für bis zum 5.12.2024 verwirklichte Erwerbsvorgänge weiterhin von einer möglichen Doppelzurechnung – und möglicherweise auch von einer Doppelentstehung von Grunderwerbsteuer – bei entsprechenden Erwerbsvorgängen in Beteiligungsketten aus. Der Beitrag stellt die Grundsätze zur Zurechnung für die Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände für die Rechtslage vor Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG anhand der bisherigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Meinungsstand hierzu dar, und zeigt auf, wie die Frage der doppelten Zurechnung und dadurch fraglichen mehrfachen Besteuerung gelöst werden kann.

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Betriebs-Berater
Herausforderungen bei der Ableitung von Carve-out-Finanzzahlen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite 1770

Carve-out-Transaktionen haben in der Transaktionspraxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Anders als bei klassischen Mergers & Acquisitions-(M&A-)Transaktionen existiert das Transaktionsobjekt regelmäßig noch nicht als eigenständige rechtliche und finanzielle Einheit. Seine Finanzzahlen müssen aus den bestehenden Konzernstrukturen erst abgeleitet werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt Herausforderungen bei der Ableitung von Carve-out-Finanzzahlen – von der Definition des Transaktionsobjekts über die Behandlung von Shared Services, der Übertragung von Mitarbeitern mit Mischfunktionen bis zur Herleitung kaufpreisrelevanter Größen, insbesondere Earnings before Interest and Taxes (Depreciation, and Amortization) – EBIT(DA), Working Capital und Net Debt, und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung aus Verkäufer- und Käufersicht.

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