Betriebs-Berater
Jedermann und grenzenlos? Die sanktionsrechtliche Jedermannspflicht bei Verstößen gegen die Russland-Sanktionen in Unternehmen
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 48 vom 24.11.2025, Seite 2754

Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 begründet eine umfassende “Jedermannspflicht” zur Meldung sanktionsrelevanter Informationen im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland. Der Beitrag untersucht, inwieweit diese Pflicht auch unternehmensinterne Vorgänge erfasst und welche Grenzen – insbesondere durch die Selbstbelastungsfreiheit und das Anwaltsprivileg – bestehen. Da weder Unternehmen noch Syndikusrechtsanwälte umfassend privilegiert sind, entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Jedermannspflicht und interner Selbstkontrolle. Handlungsempfehlungen zeigen, wie Unternehmen und Mitarbeiter Meldepflichten, Selbstanzeige und fehlenden Hinweisgeberschutz pragmatisch berücksichtigen können.

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Betriebs-Berater
Rechnungszins und Inflationsrate für betriebliche Versorgungsleistungen im nationalen und internationalen Jahresabschluss zum 31.12.2025
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 49 vom 01.12.2025, Seite 2859

Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2025 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren.

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Betriebs-Berater
Das Jobrad – Wesensmerkmale und einkommensteuerliche Behandlung
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 48 vom 24.11.2025, Seite 2775

Im Rahmen der Debatte um mehr Klimaschutz sowie aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme in deutschen Innenstädten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung von Jobrädern in den letzten Jahren vom Gesetzgeber dergestalt adaptiert worden, dass sich Jobräder nunmehr einer deutlich gestiegenen Beliebtheit erfreuen. Zudem stellen sie einen wichtigen Baustein im “War for Talents” dar, da das Angebot eines Jobrads die Arbeitgeberattraktivität, insb. bei jüngeren und umweltbewussten Talenten, deutlich erhöht. Der Gesetzgeber hat hierbei zwei Ausgestaltungsvarianten kodifiziert; einerseits kann die Überlassung eines Jobrads an Arbeitnehmer als Entgeltumwandlung – es wird anstatt eines Teils des vertraglich geschuldeten Arbeitslohns gewährt – ausgestaltet sein, andererseits kann das Jobrad zusätzlich zum ohnehin vertraglich geschuldeten Arbeitslohn überlassen werden. Dieser Aufsatz zeigt die Wesensmerkmale des Jobrads auf und würdigt die einkommensteuerlichen Aspekte rund um dieses.

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Betriebs-Berater
Sie kommt: Betriebsrente 2.0!
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 46 vom 10.11.2025, Seite I

Mit beschleunigtem Tempo hat die Bundesregierung den Ampel-Anlauf des vergangenen Jahres für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgegriffen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass dieser Anlauf zum Abschluss kommen wird. Doch wird allenthalben die Metapher des “großen Wurfs” bemüht, der das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht ist – eine Einschätzung, der ich mich anschließe.

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Betriebs-Berater
Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährung
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 46 vom 10.11.2025, Seite 2677

Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährung – das klingt zunächst utopisch. In den letzten Jahren sind jedoch einige Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum “normalen” Gehalt auch Zahlungen etwa in Form von Bitcoin oder Ethereum versprochen haben. Derartige Vereinbarungen werfen zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.

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Betriebs-Berater
Praxishinweise zur Analyse von Konzernabschlüssen im Kontext von Unternehmenstransaktionen
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 47 vom 17.11.2025, Seite 2731

Unternehmenskäufe bringen weitreichende Folgen für die Rechnungslegung der erwerbenden Unternehmen mit sich. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, inwiefern die Abbildung von solchen Unternehmenstransaktionen sogar zu systematischen Verzerrungen in Konzernabschlüssen führt. Zunächst werden die zentralen bilanziellen Mechanismen und deren grundsätzlich verzerrende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung erläutert. Anschließend werden zusätzlich Gestaltungspraktiken im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen analysiert, mit denen Umsatz-, Gewinn- und Cashflow-Kennzahlen gezielt und irreführend beeinflusst werden können. Der Beitrag enthält außerdem praxisorientierte Hinweise, wie Aufsichtsräte, Analysten, Abschlussprüfer und andere Adressaten solche Effekte erkennen und in ihre Beurteilung einbeziehen können.

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Betriebs-Berater
Der Widerrufsbutton und hervorgehobene Informationspflichten
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 47 vom 17.11.2025, Seite I

Aktuell befindet sich die Richtlinie (EU) 2023/2673 in der nationalen Umsetzung. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1856) durchläuft das parlamentarischen Verfahren. Zentrales Anliegen dieses Gesetzes: Die Schaffung einer elektronischen Widerrufsfunktion und die Neuordnung von Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen.

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Betriebs-Berater
Lieferstopp in der Automobilzulieferkette: Risiken und Handlungsoptionen aus Lieferantensicht
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 47 vom 17.11.2025, Seite 2691

Die Automobilindustrie ist durch Krisen und fragile Lieferketten besonders störungsanfällig. Produktionsausfälle verursachen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken. Zunehmend reagieren Zulieferer mit Lieferstopps – ein Begriff ohne feste Definition, aber mit hoher Praxisrelevanz. Der Beitrag untersucht typische Konflikte zwischen Lieferpflicht und Realität, zeigt Risikominimierung durch Verträge und skizziert Strategien im Eskalationsfall.

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Betriebs-Berater
Änderung der Lieferkettensorgfaltspflichten: Kaum Entlastung bei steigender Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 46 vom 10.11.2025, Seite 2627

Der Koalitionsvertrag stellte Unternehmen die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Aussicht. Die am 3.9.2025 von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge sehen indes keine Abschaffung vor. Vielmehr schlägt die Bundesregierung punktuelle Änderungen des LkSG vor. Deren (fehlende) entlastende Wirkung für Unternehmen untersuchen die Autoren in diesem Beitrag. Die Vorschläge der Bundesregierung fallen zudem in eine Zeit, in der sich nach harten politischen Grabenkämpfen Kompromisslinien bei der EU-Harmonisierung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abzeichnen. Auf der Zeitachse führt dies die Bundesregierung in das Dilemma, entweder noch für einen überschaubaren Zeitraum strengere deutsche Regeln fortzuschreiben oder zu versuchen, die weiteren Entwicklungen zu antizipieren und sich abzeichnende, jedoch nicht finale Kompromisslinien bei der CSDDD bereits zu berücksichtigen. Für Unternehmen droht diese Gemengelage nun zu weiterer Rechtsunsicherheit statt zu echten Entlastungen zu führen.

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Betriebs-Berater
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts – eine erste Einordnung
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 45 vom 03.11.2025, Seite 2563

Nahezu geräuschlos wurde die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (nachfolgend: Richtlinie) verabschiedet. Ein Kernelement der Richtlinie sind neue Offenlegungs- und Vermutungsregeln zur Korrektur von Informationsasymmetrien. Der am 11.9.2025 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (nachfolgend: Ref-E) setzt diese Neuerungen um und gibt Anlass zu einer ersten Auswertung und Einordnung der relevanten Vorschriften des Entwurfes zum Produkthaftungsgesetz (nachfolgend: ProdHaftG-E).

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