Das in § 4 Abs. 1 TzBfG verankerte Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bietet seit jeher erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und war daher wenig überraschend regelmäßig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Insbesondere aufgrund der vielfältigen tatsächlichen Anwendungsbereiche des Diskriminierungsverbots und einer umfassenden, durch die nationale und europäische Rechtsprechung geprägten Kasuistik stehen Arbeitgeber oftmals vor der anspruchsvollen Herausforderung, benachteiligende Regelungen (idealerweise auf den ersten Blick) zu erkennen, um nachteiligen Konsequenzen effektiv vorzubeugen.
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