Betriebs-Berater
MAC-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 08 vom 16.02.2026, Seite 387

Der Beitrag zeigt, wie MAC-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen für mögliche sicherheitspolitische Ausnahmelagen (Spannungs-/Bündnis-/Verteidigungsfall) wirksam gestaltet werden können. Er ordnet auslösende Bedingungen (Art. 80a GG, Sicherstellungsgesetze) rechtlich ein, analysiert operative und finanzielle Auswirkungen auf Transaktionen, bespricht relevante Auslösungsereignisse und beschreibt die Rechtsfolgen.

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Betriebs-Berater
Beteiligungsfolgebewertung nach HGB – aktuelle Praxisfragen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 08 vom 16.02.2026, Seite 427

In Zeiten zunehmender Unsicherheit rückt die Beteiligungsbewertung nicht nur bei Jahresabschlüssen von Holdinggesellschaften immer öfter in den Fokus. Die Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Standard IDW S 1 dargelegten Grundsätze der Unternehmensbewertung für Zwecke der Beteiligungsbewertung ist berufsständisch in der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses (HFA) IDW RS HFA 10 geregelt. Das IDW hat Ende 2024 einen geänderten S 1 vorgelegt, der sich auch auf diese Stellungnahme auswirkt, die nach dem Jahr 2005 nur noch redaktionelle Anpassungen, zuletzt im Jahr 2012, erfahren hat. Der nachfolgende Beitrag zeigt Praxisfälle zur Beteiligungsfolgebewertung, die bislang nicht oder nur kurz in der Stellungnahme behandelt werden. Die Ausführungen ergänzen die Beiträge der Autoren zu Einzelfragen der Beteiligungsbewertung (BB 2019, 2155 ff., BB 2020, 2859 ff., BB 2021, 2283 ff., und BB 2024, 2923 ff.).

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Betriebs-Berater
Equal Pay und Paarvergleich – und was das nach Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie bedeutet
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 08 vom 16.02.2026, Seite I

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist bis zum 27.6.2026 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hatte eine Kommission “Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie” eingesetzt, die am 24.10.2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Darin heißt es auszugsweise:

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Betriebs-Berater
Unternehmensaktionär versus Privataktionär im Aktienkonzernrecht: Eine überholte Unterscheidung?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 09 vom 23.02.2026, Seite 451

Der Unternehmensbegriff gilt als Schlüsselbegriff des Aktienkonzernrechts, weil er den Zugang zur Anwendung der §§ 291 ff., 311 ff. AktG steuert. Mit ihm hat der Reformgesetzgeber von 1965 zugleich die systemprägende Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Privataktionär eingeführt. Rechtsprechung und herrschende Lehre halten hieran unter Berufung auf eine besondere Konzerngefahr bis heute fest. In jüngerer Zeit regt sich aber vermehrt Kritik an der hergebrachten Begriffs- und Systembildung. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Kritik für das geltende und künftige Recht.

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Betriebs-Berater
Warum “Connectivity” jetzt zum Prüfstein moderner Unternehmensberichterstattung wird
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 07 vom 09.02.2026, Seite I

“Connectivity” – das klingt nach technischer Infrastruktur und digitaler Vernetzung. Gemeint ist hier aber die inhaltliche und strukturelle Verbindung zwischen Nachhaltigkeitsbericht, Jahres- bzw. Konzernabschluss und weiteren Elementen der Unternehmensberichterstattung. Seit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL (EU) 2022, 2464, ABlEU vom 16.…

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Betriebs-Berater
Das neue BSIG 2025 bringt neue Cybersicherheitspflichten für unzählige Branchen: NIS-2-Richtlinie jetzt auch in Deutschland umgesetzt
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 07 vom 09.02.2026, Seite 323

Zum 6.12.2025 ist das neue Informationssicherheitsrecht der NIS-2-Richtlinie auch in Deutschland in Kraft getreten, mit über einem Jahr Verspätung. Die NIS-2-Richtlinie hätte schon bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, Deutschland hatte dies insbesondere aufgrund der Neuwahlen im Frühjahr 2025 nicht realisieren können. Das am 5.12.2025 verkündete Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie enthält in seinem Art. 1 mit der Neufassung des BSIG nunmehr aber das Herzstück der neuen Pflichten für rund 30 000 Unternehmen, die diese ohne Übergangsfrist einzuhalten haben. Für welche Einrichtungen ab wann welche Pflichten gelten, zeigt dieser Beitrag auf.

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Betriebs-Berater
Kapitalaufbringungsgrundsatz im Lichte von Online-Zahlungsdienstleistungen, E-Geld und Kryptowährungen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 07 vom 09.02.2026, Seite 329

Der Kapitalaufbringungsgrundsatz und die sich daraus ergebenden Einlageverpflichtungen sind sowohl bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch bei der Aktiengesellschaft (AG) von zentraler Bedeutung. Rechtlich weithin unproblematisch sind dabei diejenigen Fälle, in denen geläufige Zahlungsmittel zur Aufbringung des Kapitals der Gesellschaft verwendet werden. Demgegenüber wirft die dynamische Entwicklung im Bereich von Online-Zahlungsdienstleistungen, sog. E-Geld und Kryptowährungen, spannende und zum Teil komplexe Rechtsfragen auf. Ob dem Kapitalaufbringungsgrundsatz auch bei der Verwendung von Online-Zahlungsdienstleistungen, E-Geld und Kryptowährungen hinreichend Rechnung getragen werden kann und welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind, erläutert dieser Beitrag.

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Betriebs-Berater
How to deregulate Europe: Zur Reform der europäischen Lieferkettenrichtlinie
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 05 vom 26.01.2026, Seite I

Die Europäische Union hat sich vorgenommen, die unter steigendem Wettbewerbsdruck stehende europäische Wirtschaft zu entlasten. Dafür hat die Europäische Kommission seit Februar 2025 inzwischen mehrere sog. “Omnibus-Pakete” vorgeschlagen, weitere sollen folgen. Gemeinsamer Kern dieser Pakete ist die Entlastung europäischer Unternehmen von regulatorischen Anforderungen. …

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Betriebs-Berater
Arbeitgeberseitige Handlungspflichten und -möglichkeiten bei Betriebsratswahlen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 04 vom 19.01.2026, Seite 180

In der Zeit vom 1.3.2026 bis zum 31.5.2026 finden bundesweit die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlvorstand. Gleichwohl dürfen und müssen Arbeitgeber nicht “tatenlos zusehen”. Sie haben einerseits Pflichten und dürfen sich andererseits in die Wahl einbringen, soweit sie diese weder behindern noch in unzulässiger Weise beeinflussen. Ein arbeitgeberseitiges Interesse, sich einzubringen, folgt aus der künftigen Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium in den kommenden vier Jahren, die vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert sein sollte. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber neben ihren Pflichten bestehen, scheint jedoch vielfach unklar zu sein.

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Betriebs-Berater
EuGH zu Massenentlassungsverfahren – Praxisfolgen und Sanktionsalternativen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 04 vom 19.01.2026, Seite I

Arbeitgeber sehen sich bei Massenentlassungen mit den administrativ teils nur schwer zu bewältigenden Anforderungen des Massenentlassungsverfahrens konfrontiert. Danach müssen Arbeitgeber mit ihrem Betriebsrat (soweit vorhanden) ein Konsultationsverfahren durchführen und gegenüber der Agentur für Arbeit (AfA) eine Massenentlassungsanzeige (MEA) erstatten, wenn diese innerhalb von 30 Tagen so viele Entlassungen vornehmen, …

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