Unternehmen nutzen immer häufiger Künstliche Intelligenz (KI). Die Nutzung von ChatGPT stellt sich dabei als Innovationstreiber dar, ist aber gleichzeitig mit Risiken und Limitationen verbunden. Die KI-VO (VO (EU) 2024/1689) gibt insoweit den Regulierungsrahmen vor, ohne selbst ein (abschließendes) Haftungsregime zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen im folgenden Beitrag Kriterien für die Bestimmung des anwendbaren Sorgfaltsmaßstabes entwickelt werden. Es wird sich zeigen, dass dieser nicht allgemein gültig ist, sondern abhängig vom schutzwürdigen Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise. Vertrauen bildet so Grund und Grenze des Sorgfaltsmaßstabs. Diese Erkenntnis kann zur Haftungsminimierung bei der Ausgestaltung interner Prozesse und der Vertragsgestaltung genutzt werden.
Weiterlesen


