Es kommt wieder Bewegung in das Vorhaben auf EU-Ebene, im Kampf gegen Korruption verschiedene Regelungen zu harmonisieren. Das Europäische Parlament verabschiedete im Rahmen einer ersten Lesung am 25. und 26. 3. 2026 seine „legislative Entschließung“ zu dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption. Damit legt das Parlament neue, EU-weite Vorschriften vor, die zur Bekämpfung von Korruption einen einheitlichen strafrechtlichen Rahmen gewähren sollen. Gemäß Art. 1 des Parlamentstextes werden durch die Richtlinie Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen sowie strafrechtlichen und, das ist im Vergleich zum Kommissionsentwurf neu, nicht-strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Korruption sowie Maßnahmen für eine bessere Verhütung und Bekämpfung von Korruption festgelegt. Die von der Richtlinie abgedeckten modi operandi gehen, ähnlich einem umfassenden Anti-Fraud-Ansatz, über die im nationalen Strafrecht typisierten Korruptionsdelikte hinaus.
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