Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Berlin konkretisiert den Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“
Bei der Umsetzung der „EmpCo-Richtlinie“ wendet der deutsche Gesetzgeber einen Kniff an. Er will die restriktiven EU-Umweltvorschriften 1:1 umsetzen, aber dennoch abmildern.
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