Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (“Tariftreuegesetz”) beschlossen, um einen Wettbewerbsvorteil nicht-tarifgebundener Unternehmen bei Vergaben des Bundes auszuschließen und die Tarifbindung zu fördern. Kritiker befürchten einen erheblichen Anstieg der Bürokratie, eine Verengung des Teilnehmerkreises bei öffentlichen Ausschreibungen sowie melden unions- und verfassungsrechtliche Bedenken an. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die Kernregelungen des Entwurfs, ordnet diesen in den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen ein und zeigt auf, mit welchen Instrumenten Unternehmen den rechtlichen und praktischen Herausforderungen begegnen können, um die Wettbewerbsfähigkeit bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge zu sichern.
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