Die Rückforderung von Verwahrentgelten/Negativzinsen durch Rentenversicherungsträger beschäftigt aktuell eine Vielzahl von Instanzgerichten. Während die Landgerichte Essen und Köln aktuell den Rückforderungsansprüchen stattgeben, weisen die Landgerichte Darmstadt, Frankfurt a. M., Hanau, Karlsruhe, Konstanz, München, Oldenburg und Stuttgart die Klagen ab. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich der BGH der im hiesigen Beitrag vertretenen Auffassung anschließen wird, wonach Rückforderungsansprüche nicht bestehen.
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