Die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender mobiler Arbeit hat – nicht zuletzt infolge der Corona-Pandemie – grundlegende Fragestellungen im internationalen Steuerrecht aufgeworfen. Im Zentrum der Diskussion steht dabei auch die betriebsstättenrechtliche Qualifikation des Homeoffice eines Arbeitnehmers und die Frage, ob hierdurch eine steuerlich relevante Präsenz des ausländischen Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat begründet wird. Eine solche Einordnung hätte erhebliche Konsequenzen für die Besteuerung im Tätigkeitsstaat und birgt das Risiko der Entstehung einer Vielzahl bislang nicht antizipierter sog. Mikro-Betriebsstätten – je nach Fallkonstellation sogar verstreut über verschiedene, in steuerrechtlicher Hinsicht dem Arbeitgeber etwaig unbekannte Jurisdiktionen. Vor diesem Hintergrund hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im November 2025 ihre Musterkommentierung zu Art. 5 OECD-Musterabkommen grundlegend überarbeitet und erstmals konkrete quantitative Schwellenwerte sowie operationale Beurteilungskriterien für Remote-Work-Konstellationen, zu denen u. a. Homeoffice-Konstellationen zählen, eingeführt. Auf dem OECD-Musterabkommen beruhen u. a. viele Doppelbesteuerungsabkommen, die die Bundesrepublik Deutschland bislang abgeschlossen hat. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Neuausrichtung der Kommentierung des OECD-Musterabkommens und untersucht deren praktische Bedeutung für international tätige Unternehmen.
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