Um Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben vor Benachteiligung zu schützen, sieht das deutsche Arbeitsrecht spezielle Regelungen vor. Gerade bei arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses genießen Schwerbehinderte besonderen Schutz. Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Beschäftigten daher nur unter strengen Voraussetzungen kündigen – insbesondere ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Innerbetrieblich muss nicht nur der Betriebsrat, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beteiligt werden.
Weiterlesen


