Wettbewerb in Recht und Praxis
Unternehmen zahlen, Organe haften? Zur Regressfähigkeit von Kartellbußgeldern unter Art. 101 AEUV
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 09 vom 21.08.2025, Seite 1133

Ob Unternehmen für gegen sie verhängte Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV bei ihren Leitungsorgangen Regress nehmen können, ist sehr umstritten. Da hierbei auch Vorgaben des Unionsrechts zu beachten sind, hat der BGH dem EuGH eine entsprechende Vorlagefrage gestellt. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem Vorlagebeschluss näher auseinander und bewertet diesen kritisch.

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