Prof. Dr. Kilian Wegner
Kurz & Knapp: Aktuelle Entwicklungen
Die folgende Übersicht trägt bedeutsame aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Geldwäscheprävention und -repression sowie umliegender Themengebiete im Zeitraum von Ende Januar 2026 bis Ende April zusammen.
Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität
Am 25. Februar 2026 hat das Bundeskabinett einen gemeinsam vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium erarbeiteten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität beschlossen. Der Plan bündelt Maßnahmen, mit denen Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität konsequenter bekämpft werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche, technische und personelle Stärkung von Zoll und Bundeskriminalamt, ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes, neue Analysebefugnisse (etwa zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Internetabgleich), der Ausbau der Vermögensabschöpfung (insbesondere mit Blick auf Vermögen verdächtiger Herkunft) sowie die Schaffung gemeinsamer Analysezentren und Ermittlungsgruppen für die Bereiche Geldwäsche und Rauschgift. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, der Rechtsstaat verschärfe damit die Gangart und treffe die Täter “beim Geld”. Der Aktionsplan ist online abrufbar unter https://t1p.de/ggl4r.
BMF: Referentenentwurf eines “Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes” veröffentlicht
Unmittelbar im Nachgang zu dem vorstehend genannten Aktionsplan hat das BMF am 25. Februar 2026 den Referentenentwurf des “Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität” (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) in die Ressortabstimmung gegeben. Mit dem Entwurf sollen die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, soweit sie den Geschäftsbereich des BMF und insbesondere den Zoll betreffen, umgesetzt werden. Der Entwurf sieht u. a. eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung, eine Stärkung der Befugnisse zur Bekämpfung internationaler Geldwäsche sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität nach dem Prinzip “Follow The Money” vor. Zudem sind einige Änderungen am GwG vorgesehen, die wir – sollte sich der Entwurf durchsetzen – in der nächsten Ausgabe näher beleuchten werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter: https://t1p.de/tyoal.
FIU: Aktualisiertes XSD-Schema fĂĽr goAML zum Inkrafttreten der GwGMeldV
Mit dem Inkrafttreten der GwG-Meldeverordnung am 1. März 2026 ist auch ein neues XSD-Schema für die automatisierte Übermittlung von Verdachtsmeldungen über goAML maßgeblich. Im Rahmen fortlaufender Qualitätssicherungsmaßnahmen hat die FIU das vorab veröffentlichte Schema um fehlende Katalogwerte ergänzt. Die Verwendung der nun bereitgestellten XSD-Datei in der Version 1.2 ist zwingend erforderlich; sie steht registrierten Verpflichteten im geschützten Online-Bereich der FIU zum Abruf bereit. Verpflichtete, die Verdachtsmeldungen per XML-Upload abgeben, müssen ihre Software entsprechend anpassen. Die Mitteilung der FIU ist abrufbar unter https://t1p.de/ib4wg.
EU: 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet
Der Rat der Europäischen Union hat am 23. April 2026 das 20. Sanktionspaket gegen Russland angenommen (Verordnungen [EU] 2026/504, 2026/506 und 2026/511). Im Zentrum stehen weitreichende Maßnahmen gegen den russischen Energiesektor – darunter die Schaffung der Grundlage für ein vollständiges Verbot maritimer Dienstleistungen für russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse, ein Verbot von Wartungsdienstleistungen für russische LNG-Tanker und Eisbrecher, ein Verbot der Erbringung von LNG-Terminaldienstleistungen für russische Unternehmen sowie die Listung von 46 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte (insgesamt nun 632 sanktionierte Schiffe). Im Finanzsektor wird das Transaktionsverbot auf 20 weitere russische Banken sowie auf vier Drittlands-Institute (in Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan) ausgeweitet. Zentrale Bedeutung für die Geldwäscheprävention hat erstmals ein gezielter Fokus auf den Krypto-Sektor: Das Paket sieht ein Komplettverbot des Handels mit russischen Anbietern von Krypto-Vermögenswerten und mit dezentralen Plattformen vor, die zur Sanktionsumgehung genutzt werden können. Außerdem werden die Nutzung des rubelgedeckten Kryptotoken “RUBx” sowie jegliche Unterstützung des digitalen Rubels untersagt. Erstmals kommt zudem das EU-Anti-Umgehungsinstrument (Art. 12f i.V. m. Anhang XXXIII VO 833/2014) zum Einsatz: Kirgisistan ist das erste Land, gegen das im Hinblick auf den Re-Export bestimmter Güter (insbesondere computergesteuerter Maschinen und Funkgeräte) Maßnahmen ergriffen werden. Insgesamt wurden zudem 120 zusätzliche Personen und Organisationen gelistet.
FATF: Plenarsitzung Februar 2026 – Mutual Evaluation Reports zu Italien, Österreich und Singapur sowie Anpassungen der grauen Liste
Im Rahmen des FATF-Plenums vom 11. bis 13. Februar 2026 in Mexico City wurden die ersten Mutual Evaluation Reports unter der neuen Bewertungsmethodik aus dem Jahr 2022 angenommen – darunter die Berichte zu Österreich, Singapur und Italien. Der Bericht zu Italien wurde am 23. April 2026 veröffentlicht (näheres dazu in der nächsten Meldung). Auf der grauen Liste der “Jurisdictions under Increased Monitoring” wurden Kuwait und Papua-Neuguinea neu aufgenommen. Iran und die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verbleiben auf der Liste der “High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action”. Das Plenum verabschiedete zudem Berichte zu Cyber-enabled Fraud und virtuellen Vermögenswerten und benannte Giles Thomson (Vereinigtes Königreich) zum kommenden FATF-Präsidenten (Amtszeit 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028). Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist online abrufbar unter https://t1p.de/o4hez.
FATF: Mutual Evaluation Report zu Italien
Die FATF hat am 23. April 2026 ihren Mutual Evaluation Report zu Italien veröffentlicht (Vor-Ort-Besuch im Juni/Juli 2025). Der Bericht stellt dem italienischen System zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung insgesamt ein gutes Zeugnis aus: Italien verfolge einen ressortĂĽbergreifenden Ansatz mit ausgeprägter Koordinierung zwischen den operativ tätigen Behörden, insbesondere bei komplexen, mit Organisierter Kriminalität verbundenen Geldwäschefällen. Im Bewertungszeitraum verfolgten und konfiszierten die italienischen Behörden Vermögenswerte in Höhe von ĂĽber sieben Milliarden EUR. Auch die Banca d’Italia setze ein hochentwickeltes Aufsichtsmodell mit kontinuierlicher Risikobewertung um. Zugleich identifiziert der Bericht Schwächen, insbesondere beim Zugang zu Informationen ĂĽber wirtschaftlich Berechtigte, bei der unzureichenden Veröffentlichung von Sanktionen sowie bei langen Sanktionsverhängungsverfahren. Die Sanktionen fĂĽr Geldwäschedelikte bewegten sich – auch angesichts des Fokus auf OK-BezĂĽge – am unteren Ende des Strafrahmens. Der Report ist online abrufbar unter https://t1p.de/r29pl.
FATF: Bericht zu Risiken durch Offshore-Krypto-Dienstleister
Im März 2026 hat die FATF den Bericht “Understanding and Mitigating the Risks of Offshore Virtual Asset Service Providers (oVASPs)” veröffentlicht. Der Bericht warnt davor, dass offshore tätige Krypto-Plattformen für Aufsichtsbehörden Blindstellen schaffen, die von Kriminellen ausgenutzt werden, um Erlöse aus Betrugsdelikten zu verschleiern und Sanktionen zu umgehen. Viele dieser Anbieter strukturieren ihre Geschäftstätigkeit gezielt so, dass sie sich der wirksamen Aufsicht entziehen – etwa durch Inkorporation in einer Jurisdiktion bei zugleich grenzüberschreitendem Geschäftsbetrieb. Problematisch seien insbesondere “nested relationships”, bei denen unlizenzierte Offshore-Börsen über Konten bei lizenzierten Anbietern indirekten Zugang zum globalen Finanzsystem erhalten. Die FATF empfiehlt den Mitgliedstaaten u. a., aktivitätsbezogene Aufsicht einzuführen und Offshore-Anbieter, die im Inland tätig sind, zur Registrierung oder Lizenzierung zu verpflichten. Parallel dazu hat die FATF einen weiteren Bericht zu Stablecoins und “unhosted wallets” veröffentlicht, der vor allem Peer-to-Peer-Transfers als zentrale Schwachstelle adressiert.
Aus der Aufsichtspraxis der BaFin
Mit Bescheid vom 4. Dezember 2025 hat die BaFin gegen ein regional tätiges Genossenschaftsinstitut aus Thüringen ein Bußgeld in Höhe von 325.000 EUR festgesetzt. Anlass waren Mängel in der Geldwäscheprävention im Geschäftsjahr 2023 unter der damaligen Geschäftsleitung: Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflichten bei den internen Prozessen zur Abgabe von Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt, sodass im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben worden waren. Zudem waren die personellen Kapazitäten in der Geldwäscheprävention unzureichend, und der Geldwäschebeauftragte verfügte nicht über hinreichende Zugriffsrechte auf relevante Informationen. Die Maßnahme ist online abrufbar unter: https://t1p.de/isn9d.
Am 5. Februar 2026 hat die BaFin ein umfassendes Maßnahmenpaket gegenüber einem auf Bargeld- und Geldtransferdienstleistungen spezialisierten Zahlungsinstitut bekannt gemacht, das mittlerweile als Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Geldtransferanbieters firmiert. Eine im Jahr 2025 abgeschlossene Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht gegeben war; festgestellt wurden u. a. Mängel bei den internen Sicherungsmaßnahmen und den Kundensorgfaltspflichten, womit das Institut gegen Vorgaben des KWG und des GwG verstoßen hatte. Die BaFin verpflichtete das Institut, angemessene und wirksame Maßnahmen zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zur Beseitigung der Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen, erweiterte Sorgfaltspflichten für Transaktionen im Sortengeschäft anzuwenden und ein angemessenes EDV-Monitoring-System für die laufende Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen zu implementieren. Weitere Zweigstellen darf das Institut nur noch mit Zustimmung der Aufsicht errichten. Zur Überwachung der Umsetzung wurde ein Sonderbeauftragter bestellt. Der Bescheid ist online abrufbar unter https://t1p.de/vni5o.
Mit seit dem 18. Februar 2026 rechtskräftigem Bescheid hat die BaFin schließlich gegen ein auf digitale Wertpapiere spezialisiertes Wertpapierinstitut drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 140.000 EUR verhängt. Das Institut hatte keine angemessenen geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 GwG geschaffen, die Funktionsfähigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht überwacht und sie weder regelmäßig noch bei Bedarf aktualisiert. Die Maßnahme ist online abrufbar unter https://t1p.de/6mznr.
Am 30. März 2026 hat die BaFin außerdem das Rundschreiben 03/2026 (GW) zu Drittstaaten mit strategischen Mängeln in ihren AML/CFT-Systemen (Hochrisiko-Staaten) veröffentlicht und damit die FATF-Beschlüsse vom Februar 2026 in die Aufsichtspraxis überführt.



