Lebensmittel Zeitung 34 vom 21.08.2026 Seite 20
Recht & Politik
Einzelhandel muss ab 2027 deutlich mehr Ladesäulen vorhalten
Reform des „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ in trockenen Tüchern – Schon heute jeder dritte Schnellladepunkt auf einem Handelsparkplatz
Supermärkte, Baumärkte & Co. sind ab 2027 in der Pflicht, wesentlich mehr E-Ladesäulen als bisher aufzustellen. Dabei haben sie die Wahl: viele langsame Ladepunkte oder wenige schnelle.
Lange wurde hart um „GEIG 2.0“ gerungen, nun ist die Reform des „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Während Händler mit großem Parkplatz bisher nur eine E- Ladestation vorsehen mussten, gelten ab 2027 strengere Vorgaben.
Vereinfacht gesagt, müssen Handelsunternehmen künftig einen Ladepunkt je zehn Stellplätze einrichten (sogenannter quantitativer Ansatz) – oder, wahlweise, eine Mindest-Ladeleistung von 1,1 Kilowatt je Stellplatz bieten (qualitativer Ansatz). Bezogen auf einen Parkplatz mit zehn Stellplätzen bedeutet das: entweder zehn Ladepunkte oder den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit insgesamt 110 Kilowatt Ladeleistung.
Diese Flexibilität hat der Gesetzgeber auf Druck des Handels hin geschaffen: Statt vieler langsamer Ladepunkte – die von den Kunden aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit im Laden ohnehin kaum genutzt werden – dürfen Rewe, dm, Obi & Co. also auch wenige, aber leistungsstärkere Schnellladepunkte errichten.
Edeka begrüßt auf LZ-Anfrage, „dass der Gesetzgeber stärker auf die Qualität und Leistungsfähigkeit der Ladeinfrastruktur abstellt, anstatt ausschließlich starre Stückzahlvorgaben vorzugeben“. Die Schwarz Gruppe spricht von einer Herangehensweise, die „europaweit Maßstäbe“ setze.
Aldi hatte im Mai in einem Positionspapier anlässlich des Kabinettsbeschlusses ausgeführt: „Unsere Kunden bleiben im Schnitt 20-30 Minuten in der Filiale. Deshalb setzen wir auf DC-Schnellladepunkte, damit in dieser Zeit eine hohe Reichweite geladen werden kann – rund 200 kW, das entspricht in etwa 500 km. AC-Ladepunkte (bis zu 22 kW) schaffen dagegen nur etwa 36 km Reichweite.“ Mit anderen Worten: Der rein quantitative Ansatz, auf den es lange hinauszulaufen schien, hätte ohne Not jede Menge Elektroschrott gebracht.
Insgesamt verlangt die von Brüssel verordnete Gesetzesüberarbeitung dem Handel einiges ab. „Derzeit stehen in Deutschland rund 200000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung; davon befindet sich jeder dritte Schnellladepunkt auf einem Handelsparkplatz. Durch die neue Verpflichtung werden allein im LEH zehntausende Ladesäulen mit einer Ladeleistung von über 2,2 GW hinzukommen“, ordnet Matthias Krülls vom Handelsverband Deutschland (HDE) ein. Gleichzeitig sei es der Branche gelungen, viele Belastungen abzuwenden. Daher urteilt der HDE-Referent für Energie- und Klimapolitik: „Mit der GEIG-Reform macht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu einem bedarfsgerechten und praxistauglichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.“ Jetzt komme es darauf an, den Engpass „Netzanschlüsse“ zu beheben. Auch die Schwarz Gruppe weist darauf hin, dass „Verzögerungen bei Netzanschlüssen oder uneinheitliche Verfahren der Netzbetreiber“ herausfordernd bleiben.
Der Einzelhandel investiert verstärkt in leistungsfähige Ladepunkte. Wie das EHI Retail Institute in seinem jüngst veröffentlichten Whitepaper „Elektromobilität im Handel 2026“ berichtet, stellen bereits 89 Prozent der befragten Handelsketten Ladeangebote für Elektroautos bereit. Weitere 7 Prozent wollen in absehbarer Zeit nachziehen.
Gerrit-Milena Falker
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