Lebensmittel Zeitung 5 vom 30.01.2026 Seite 18
Aussetzung des Lieferkettengesetzes gefordert
ErklĂ€rung von VerbĂ€nden gegen nationalen Sonderweg â Regierungsentwurf keine Entlastung
Die Regierungskoalition hatte die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versprochen. Mit den nun geplanten Ănderungen ist die Wirtschaft jedoch nicht zufrieden.
Eine breite Allianz von 17 WirtschaftsverbĂ€nden hat sich an die FraktionsvorstĂ€nde von CDU/CSU und SPD sowie an vier Bundesminister gewandt, um ein Ende des nationalen Sonderwegs beim Lieferkettengesetz zu fordern. âUnsere Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollten â wie im Koalitionsvertrag zugesagt â die im Dezember 2025 auf EU-Ebene im Rahmen des âOmnibus Iâ beschlossenen Ănderungen zur Lieferkettenregulierung zĂŒgig umgesetzt werdenâ, heiĂt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen der Handelsverband HDE, der Markenverband,  der Mittelstandsverbund (ZGV), der Bundesverband GroĂhandel, AuĂenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie (textil + mode).
Der Bundestag hatte sich am 16. Januar in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) zur Vereinfachung des LkSG befasst. Den VerbĂ€nden gehen die geplanten Entlastungen aber nicht weit genug: âDer Regierungsentwurf bleibt weit hinter dem zurĂŒck, was die Wirtschaft jetzt benötigt: Er sieht lediglich eine Streichung der Berichtspflicht und eine Reduktion der Sanktionen vor. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf globale Lieferketten bleiben ebenso bestehen wie die Pflicht, unternehmerische Anstrengungen kleinteilig zu dokumentierenâ, kritisieren die Interessenvertreter. Falls das LkSG nicht â wie gefordert â ausgesetzt wird, pochen die VerbĂ€nde âzumindestâ auf eine Anpassung an die neuen Schwellenwerte der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese greift erst bei Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro. Das LkSG gilt bereits ab 1000 BeschĂ€ftigten.
âDie Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Lieferkettenregulierung bĂŒrokratiearm umzusetzen. Mit Blick auf die weitreichenden Vereinfachungen der EU-Vorgaben von Dezember 2025 muss Deutschland seinen nationalen Sonderweg jetzt beendenâ, betont Patrick Kammerer, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Markenverbandes, gegenĂŒber der Lebensmittel Zeitung.
Hanno Bender



