Bürokratieabbau ist (mal wieder) das politische Schlagwort der Stunde. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob sich auch im Lauterkeitsrecht „Bürokratie“ versteckt. Zu diesem Zweck muss zugleich ausgeleuchtet werden, was der Begriff der Bürokratie (in seiner negativen Dimension) überhaupt bedeuten kann. In der rechtspolitischen Diskussion werden mit dem Bürokratiebegriff insbesondere auch „Komplexität“ und „Überregulierung“ erfasst. In diesem Sinne lassen sich im UWG durchaus Exempel für eine Verschlankung finden.
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