In Zeiten zunehmender Unsicherheit rückt die Beteiligungsbewertung nicht nur bei Jahresabschlüssen von Holdinggesellschaften immer öfter in den Fokus. Die Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Standard IDW S 1 dargelegten Grundsätze der Unternehmensbewertung für Zwecke der Beteiligungsbewertung ist berufsständisch in der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses (HFA) IDW RS HFA 10 geregelt. Das IDW hat Ende 2024 einen geänderten S 1 vorgelegt, der sich auch auf diese Stellungnahme auswirkt, die nach dem Jahr 2005 nur noch redaktionelle Anpassungen, zuletzt im Jahr 2012, erfahren hat. Der nachfolgende Beitrag zeigt Praxisfälle zur Beteiligungsfolgebewertung, die bislang nicht oder nur kurz in der Stellungnahme behandelt werden. Die Ausführungen ergänzen die Beiträge der Autoren zu Einzelfragen der Beteiligungsbewertung (BB 2019, 2155 ff., BB 2020, 2859 ff., BB 2021, 2283 ff., und BB 2024, 2923 ff.).
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