Die aufsichtsbehördlichen Einschätzungen hinsichtlich Microsoft 365 (M365) verändern sich langsam, aber stetig. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte 2020 in einer umstrittenen Entscheidung Office 365 noch faktisch abgelehnt und diese Position dann 2022 abgeschwächt. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde (LfD Nds) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben den Einsatz von Microsoft 365 zuletzt für akzeptabel gehalten. Nun geht der hessische Datenschutzbeauftragte noch weiter. Er schreibt den Verantwortlichen aber auch eine Reihe von Aufgaben und Hinweisen ins Pflichtenheft.
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