Zum 6.12.2025 ist das neue Informationssicherheitsrecht der NIS-2-Richtlinie auch in Deutschland in Kraft getreten, mit über einem Jahr Verspätung. Die NIS-2-Richtlinie hätte schon bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, Deutschland hatte dies insbesondere aufgrund der Neuwahlen im Frühjahr 2025 nicht realisieren können. Das am 5.12.2025 verkündete Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie enthält in seinem Art. 1 mit der Neufassung des BSIG nunmehr aber das Herzstück der neuen Pflichten für rund 30 000 Unternehmen, die diese ohne Übergangsfrist einzuhalten haben. Für welche Einrichtungen ab wann welche Pflichten gelten, zeigt dieser Beitrag auf.
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