Mit der „Digital Omnibus“- Regulierung vom 29. 11. 2025 will die EU-Kommission auch Art. 4 der KI-VO ändern und die dort geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz modifizieren. Nach einer Vorstellung der geplanten Änderung in der Einführung (I.) erläutern die Autoren in diesem Beitrag die Bedeutung der KI-Kompetenz für eine effektive KI-Compliance-Organisation (II.). Anschließend werden die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Organisation von KI-Kompetenz im Unternehmen und Haftungsrisiken bei deren unzureichender Sicherstellung aufgezeigt (III.). In einem Folgebeitrag (erscheint in CB 8/2026) werden Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Kompetenz im Rahmen eines KI-Compliance-Systems gegeben.
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