Der Unternehmensbegriff gilt als Schlüsselbegriff des Aktienkonzernrechts, weil er den Zugang zur Anwendung der §§ 291 ff., 311 ff. AktG steuert. Mit ihm hat der Reformgesetzgeber von 1965 zugleich die systemprägende Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Privataktionär eingeführt. Rechtsprechung und herrschende Lehre halten hieran unter Berufung auf eine besondere Konzerngefahr bis heute fest. In jüngerer Zeit regt sich aber vermehrt Kritik an der hergebrachten Begriffs- und Systembildung. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Kritik für das geltende und künftige Recht.
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