Die KI-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten gemäß Art. 113 bis zum 2.8.2025 die für die Umsetzung der KI-VO zuständigen Behörden zu benennen. In Deutschland wurde noch kein nationales Umsetzungsgesetz erlassen. Nachdem sich der erste Entwurf der Bundesregierung infolge des Bruchs der Regierungskoalition durch das Prinzip der sachlichen Diskontinuität erledigt hat, veröffentlichte die Bundesregierung am 13.2.2026 einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (BT-Drs. 21/4594). Kern des KI-MIG ist die Aufsichtsstruktur über KI-Modelle und KI-Systeme in Deutschland. Es bleibt zu prüfen, ob der Gesetzesentwurf nunmehr den europarechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung und Anforderungen des nationalen Verfassungsrechts entspricht.
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