Künstliche Intelligenz kann die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG qualitativ verbessern – von automatisierter Liquiditätsüberwachung bis zur Mustererkennung in Finanzdaten. Zugleich erzeugen der AI Act (VO (EU) 2024/1689) und die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 22 DSGVO neue Compliance-Anforderungen, die bei der Implementierung zu beachten sind. Der Beitrag entwickelt eine praxistaugliche Compliance-Matrix, die StaRUG-Pflichten, AI-Act-Deployer-Anforderungen und datenschutzrechtliche Grenzen verzahnt, und gibt Geschäftsleitern, Syndici und Beratern eine Handlungsanleitung für die Einführung KI-gestützter Frühwarnsysteme.
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