Reform des „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ in trockenen Tüchern – Schon heute jeder dritte Schnellladepunkt auf einem Handelsparkplatz
Supermärkte, Baumärkte & Co. sind ab 2027 in der Pflicht, wesentlich mehr E-Ladesäulen als bisher aufzustellen. Dabei haben sie die Wahl: viele langsame Ladepunkte oder wenige schnelle.
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